Sachbearbeitung Berufungen (m/w/d)
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Gemäß § 165 SGB IX sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Ausführliche Informationen zum Umgang mit schwerbehinderten Bewerbern finden Sie auf der Formularplattform im Intranet unter „Mitarbeiter -> Beschäftigung -> Bewerbungen: „Leitfaden zum Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Bewerber (Personalauswahl und Einstellungsverfahren)“
Laut Dienstvereinbarung sind Bewerbungen interner Beschäftigter und Auszubildender bei entsprechender Eignung und Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch muss grundsätzlich erfolgen. Weitere Hinweise finden Sie in der „Dienstvereinbarung zum Vorgehen bei Stellenausschreibungen und bei der Besetzung von Stellen“ (im Intranet unter Geschäftsbereich 4 - Personal -> Dienstvereinbarungen zu verschiedenen Themen -> DV Stellenausschreibungen und Besetzung von Stellen)